Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coldtec AG

1. Besondere Aufgaben und Pflichten des Kunden

1.1 Berechtigung
Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter der Coldtec AG aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für die Coldtec AG abzuschliessen.

1.2 Verbindlichkeit
Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit aller nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Lieferungs-, Zahlungs- oder Einkaufsbedingungen als die vorliegenden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Coldtec AG schriftlich bestätigt sind. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass die Bedingungen noch einmal übersendet werden.


2. Lieferung, Versand & Meldepflicht

2.1 Lieferung
Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller. Die von der Coldtec AG angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks, Pandemien usw. erlauben der Coldtec AG einen Lieferaufschub oder allenfalls den Rücktritt vom Vertrag.

2.2 Lieferverpflichtung
Überschreitet ein Kunde durch eine Bestellung seine Kreditlimite, so ist die Coldtec AG von der Lieferverpflichtung entbunden.

2.3 Versand
Die Lieferung erfolgt ab dem Lager von der Coldtec AG (ab Werk) und geht zu Lasten und auf Risiko (auch bei allfälliger Franko Zustellung) des Kunden. Die Verpackungsart sowie das Transportmittel werden, sofern nichts Spezielles vereinbart ist, durch die Coldtec AG bestimmt. Weicht diese Lösung dem Wunsch des Käufers ab, trägt dieser die Mehrkosten. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur, auf den Kunden über.

2.4 Unzustellbare Anlieferung
Eine allfällige 2. Anfahrt wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Sollte die 2. Anfahrt abgelehnt werden, gilt der Auftrag als storniert. Die entstandenen Kosten werden dementsprechend verrechnet.

2.5 Liefertermin
Sollte sich eine Lieferung über einen von der Coldtec AG ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen, die Coldtec AG in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf von der betreffenden Bestellung zurücktreten.

2.6 Zugänglichkeit
Bei Lieferung aller Art und Montage muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.

2.7 Transportschaden
Die Ware muss direkt beim Erhalt in Anwesenheit des Chauffeurs überprüft werden. Wird die Ware durch den Spediteur zugestellt und ein Schaden festgestellt, muss dies zwingend auf dem Ablieferbeleg vermerkt werden.
Wurde der Ablieferbeleg unterschrieben, ohne dass ein offensichtlicher Mangel vermerkt wurde, so kann kein Anspruch auf einen Austausch, Garantieersatz oder Entschädigung verlangt werden.
Die Lieferung gilt als geprüft und angenommen.

2.8 Meldepflicht
Verdeckte Mängel oder Mengendifferenzen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt schriftlich der Coldtec AG angezeigt werden.

2.9 Lieferverzug
Kommt die Coldtec AG in Lieferverzug, so steht dem Kunden (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Tag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet die Coldtec AG der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Die Coldtec AG haftet für diesen Fall nicht gegenüber dem Kunden, insbesondere nicht für Folgeschäden oder jeglichen Schadenersatzforderungen.


3. Annahmeverzug, Preise & Zahlungsbedingungen

3.1 Annahmeverzug
Falls der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Coldtec AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Coldtec AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens dem Käufer in Rechnung zu stellen.

3.2 Preise
Alle Angebote der Coldtec AG sind unverbindlich. Die aktuellen Preise entsprechen der Vereinbarung zwischen der Coldtec AG und dem Kunden, Preisänderungen und Fehler sind vorbehalten. Die Preise der Coldtec AG verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behaltet sich die Coldtec AG das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (Sens) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten.

3.3 Zahlungskonditionen
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der Coldtec AG 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Alle Mahn- und Inkassospesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.

3.4 Bonitätsprüfung
Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei einem Kauf auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen gegebenenfalls eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch statistischer Verfahren bei einer Auskunft ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten Personendaten oder Firmendaten an eine Auskunftei (Creditreform Egeli St.Gallen AG) und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei einer negativen Bonitätsprüfung wird der Kunde dazu aufgefordert den Bestellbetrag vorauszuzahlen.

Wir weisen ausserdem darauf hin, dass Zahlungserfahrungen, insbesondere über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen, sowie gegebenenfalls Betreibungsauskünfte und Adressdaten an Creditreform Egeli St.Gallen AG zur rechtmässigen Verwendung als Wirtschaftsauskunftei übermittelt werden. Die Creditreform Egeli St.Gallen AG wird die Daten zur Prüfung der Identität und Bonität verwenden und berechtigten Dritten bekannt geben.

3.5 Zahlungsverzug des Käufers
Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Coldtec AG berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Coldtec AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzuverlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Coldtec AG ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

3.6 Preisanpassungen
Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch die Coldtec AG berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für die Coldtec AG, nachdem der Kunde bei der Coldtec AG Produkte bestellt hat, berechtigt dies die Coldtec AG, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.


4. Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Frachtführer übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Coldtec AG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Coldtec AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.


5. Rücktritt & Eigentum

5.1 Rücktritt
Wird der Kunde nach Vertragsabschluss zahlungsunfähig oder bestehen sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder ist er mit Zahlungen aus früheren Lieferungen im Verzug, so kann die Coldtec AG ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung von der Leistung rechtsgenügender Sicherheiten abhängig machen. Die Coldtec AG kann auch auf der Erfüllung des Vertrages bestehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5.2 Eigentum
Die Coldtec AG bleibt Eigentümerin der gesamten Lieferung bis der Kunde die Zahlungen gemäss Auftragsbestätigung inkl. allfällige Verzugszinsen vollständig geleistet hat. Für den Umfang und die Ausführung der Lieferungen und Leistungen ist die Auftragsbestätigung der Coldtec AG massgebend.


6. Reklamationen & Rückgabe

6.1 Reklamation
Nach Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Produkte auf Stückzahl, Vollständigkeit sowie auf allfällige Transportschäden bzw. Mängel zu prüfen. Falls solche vorhanden sind, müssen diese umgehend schriftlich der Coldtec AG mitgeteilt werden. Ohne umgehende Reklamation gilt die Ware als angenommen und die Bestellung als akzeptiert.

6.2 Rückgabe
Die Rückgabe von bestellten Produkten erfolgt ausschliesslich nach Rücksprache mit der Coldtec AG inklusive schriftlicher Begründung der detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung, Bilder des Produktes sowie einer Referenznummer der Coldtec AG (RMA), welche durch die Coldtec AG bekannt gegeben wurde. Die Kosten sowie das Risiko der Rücksendung erfolgen auf Kosten des Kunden. Die Rücksendung der Produkte wird nur inkl. der Originalverpackung akzeptiert. Die Coldtec AG behält sich vor, Produkte mit fehlender, beschädigter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreier Produkte dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6.3 Ausschluss der Rückgabe
Produkte, die die Coldtec AG auf Kundenwunsch beschafft hat, jegliche Hygieneartikel sowie Verbrauchsgüter sind von der Rückgabe in jedem Fall ausgeschlossen.


7. Kreditlimite & Informationspflicht

7.1 Kreditlimite
Die Coldtec AG legt individuell, basierend auf Umsatz, Zahlungsverhalten und Bonitätsprüfung des Kunden dessen Kreditlimite fest.

7.2 Informationspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend der Coldtec AG bekannt zu geben.


8. Haftungsbeschränkung

8.1 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die Coldtec AG als auch gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der Coldtec AG ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt. Schadensersatzansprüche durch Lieferverzug oder defekt gelieferte Waren sind ausgeschlossen.


9. Garantiebestimmungen & Gewährleitung

9.1 Garantiedauer
Die Garantie nach Massgabe der entsprechenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die gesetzliche Gewährleistung (Wandelung, Minderung und Ersatz) ist ausgeschlossen. Die Garantiefrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Coldtec AG nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Von der Garantie ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

9.2 Garantieleistung
Die Garantieleistung der Coldtec AG besteht darin, dass für berechtigte Beanstandungen von Bestandteilen infolge Material- oder Herstellungsfehlern die entsprechenden Mängel des Liefergutes durch Reparatur im Werk der Coldtec AG behoben werden. Es werden keine Garantieleistungen vor Ort erbracht. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial, Zubehör, beigelegte Batterien, Akkus ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die Coldtec AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

9.3 Prüfungspflicht
Der Kunde hat die Ware unmittelbar und bestmöglich nach Ablieferung zu prüfen. Offene Mängel sind umgehend (innerhalb 1 Werktages) zu rügen. Versteckte Mängel sind umgehend (spätestens innerhalb von 3 Werktagen) nach deren Entdeckung zu rügen.

9.4 Garantieanmeldung und Einsendung
Der Kunde kann einen Mangel am Gerät geltend machen, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe können insbesondere Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, fehlendes Entkalken von Haushaltgeräten, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von aussen sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation sein. Liegt ein Mangel vor, welcher nicht unter die Ausschlussgründe fällt, so wendet sich der Kunde an die unter Kontakt aufgeführte Servicestelle. In jedem Fall muss die Rücksendung an die Coldtec AG vorgängig mit der Coldtec AG abgesprochen werden. Die Rücksendung von Produkten erfolgt ausschliesslich nach Rücksprache mit der Coldtec AG inklusive schriftlicher Begründung der detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung, Bilder des Produktes sowie einer Referenznummer der Coldtec AG (RMA), welche durch die Coldtec AG bekannt gegeben wurde. Defekte Geräte werden nicht abgeholt. Der Kunde hat das defekte Gerät auf eigene Kosten und Gefahr an die Coldtec AG zu schicken oder an der Abholadresse abzugeben. Die Geräte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung mit Beilage des Verkaufsbelegs einzuschicken bzw. abzugeben. Fehlt die Originalverpackung ist das Gerät transportfähig zu verpacken.

9.5 Garantieablehnung
Wird festgestellt, dass ein eingesendetes Gerät nicht unter die Garantie fällt, wird automatisch ein Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten erstellt. Dieser wir dem Kunden in Rechnung gestellt. Entscheidet sich der Kunde für eine Reparatur, wird das Gerät repariert und nach Zahlungseingang an den Kunden versendet. Antwortet der Kunde nicht auf den Kostenvoranschlag, wird das Gerät innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Kostenvoranschlags fachgerecht entsorgt. Der Entscheid über die Art der Mangelbehebung liegt bei der Coldtec AG.

9.6 Ersatzgerät
Für die Dauer der Reparatur oder der Zeit bis zur Lieferung eines Austauschgeräts besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät.

9.7 Zeitwert bei Ersatz oder Gutschrift
Wird das defekte Gerät von der Coldtec AG ersetzt, so wird das Ersatzgerät dem Zeitwert des defekten Geräts angepasst. Das defekte Gerät oder die ersetzten Teile gehen in das Eigentum der Coldtec AG über. Entscheidet sich die Coldtec AG anstelle einer Reparatur oder eines Ersatzgerätes eine Gutschrift auszustellen, so wird diese dem Zeitwert des defekten Geräts angepasst und allfällige Transportaufwendungen oder sonstige regulatorische Abgaben abgezogen. Die Vergütung ist in keinem Fall höher als der Kaufpreis und berücksichtigt, dass der Kunde das Gerät bis zum Eintreten des Defekts nutzen konnte.

9.8 Rückversand
Der Rückversand nach der Reparatur erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wird festgestellt, dass das Gerät keine Fehler aufweist oder diese nicht unter die Garantie fallen, kann zudem eine Umtriebsentschädigung für allfällige Aufwände oder Arbeiten erhoben werden.

9.9 Garantiefristen
Die Gewährleistungs-/Garantiedauer wird auf der Rechnung ausgewiesen und durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.


10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

10.1 Anwendbares Recht
Die Einzelverträge, die AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Coldtec AG und einem Kunden unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht.

10.2 Gerichtsstand
Buchs SG ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen
Die Coldtec AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Buchs SG, 08.02.2023